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Unsere Kanzlei

Seit 1996 arbeite ich als selbständiger Rechtsanwalt und seit 2001 bin ich zudem Fachanwalt für Familienrecht. Zudem arbeite ich seitdem als Verfahrens- und Umgangspfleger, sowie auch als Nachlaßpfleger. Dabei vertrete ich als vom Familien- und Vormundschaftsgericht bestellter Verfahrenspfleger etwa die Interessen von Kindern in äußerst streitigen Familienstreitigkeiten oder von aufgrund Alters oder psychischer Erkrankung Hilfebedürftige in Unterbringungungs- oder Betreuungsverfahren.

Somit kenne ich mich sehr gut mit den vielfältigen Standpunkten innerhalb familienrechtlicher oder vormundschaftlicher Streitigkeiten aus. Mein Bestreben ist hier immer wieder eine die Interessen aller Beteiligten berührende einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Ich sehe mich aufgrund dieser langjährigen Erfahrung in vielen hunderten familienrechtlichen Verfahren und durch meine Ausbildung in Konfliktmanagement, Familientherapie, Mediation und Coaching als Spezialist in diesen schwierigen familienrechtlichen Thematiken.

So habe ich den Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit eindeutig auf das Familienrecht, Betreuungsrecht und Erbrecht gelegt. Das Mietrecht und Strafrecht kompletieren meine anwaltliche Arbeit als weitere Schwerpunkte.

Andere zivilrechtliche Sachgebiete, wie etwa Arbeits-, Verkehrs- oder Vertragsrecht werden von mir ebenfalls angeboten, allerdings in Verbindung mit meiner Ursprungskanzlei in Wörth am Main - dort ist meine Kollegin, Frau Rechtsanwältin Steininger als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig - und mit dem Notariat Wagner, mit dem ich in Frankfurt eine Bürogemeinschaft bilde.

Die immer umfangreichere Rechtsprechung und Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung macht meiner Ansicht nach eine Spezialisierung auf wenige Rechtsgebiete notwendig, die in meiner Kanzlei von Beginn an wichtig war und konsequent verfolgt wurde.

Aufgrund eines einjährigen Studienaufenthaltes und späterer Arbeit in einer größeren Kanzlei in Málaga in Spanien biete ich auch Rechtsauskunft in spanischer Sprache an. Bei Fragestellungen im spanischen Recht, etwa internationalen Erbauseinandersetzungen oder Fragen des Immobilienerwerbs oder -verkaufs in Spanien arbeite ich dort mit mehreren Kanzleien zusammen.

Weitere Fragen zu meiner juristischen Tätigkeit können Sie jederzeit telefonisch oder per mail an mich richten.

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